Datenschutzhinweise für Bewerbende sowie ihre gesetzlich Vertretenden

Hiermit informieren wir Sie gemäß Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Diese Datenschutzhinweise beziehen sich insbesondere auf unser Bewerbermanagementtool, über welches Sie sich über die jeweilige Ausschreibung mit dem hinterlegten Link bei uns bewerben können.  Dies betrifft ebenso die schriftliche Kontaktaufnahme bzw. Kommunikation (postalisch oder über E-Mail) im Rahmen des Bewerbungsprozesses.


Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Der Verantwortliche ist:

Helaba Invest
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Geschäftsführung
JUNGHOF
Junghofstr. 24
60311 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0 69) 2 99 70-0

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Helaba Invest
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Datenschutzbeauftragter
Junghofstr. 24
60311 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 2 99 70-0
E-Mail: datenschutz@helaba-invest.de

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie Rechtsgrundlage hierfür:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

a.zur Erfüllung vorvertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO und § 26 Abs. 1 BDSG)

Wir verarbeiten Ihre Daten in erster Linie für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

b. im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre Daten, um berechtigte Interessen der Helaba Invest oder von Dritten zu wahren.

Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise dann, wenn Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens (z. B. Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) erforderlich sind.

c. aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Darüber hinaus erfolgt eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn Sie hierzu vorher ausdrücklich zugestimmt (eingewilligt) haben (Artikel 6 Abs. 1a DSGVO).

d. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG)

Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir nur, falls Sie uns diese Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mitteilen, und auch in diesen Fällen nur, soweit uns dies nach den geltenden Rechtsvorschriften gestattet ist. Dies dient der Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz. So erfassen wir gegebenenfalls Gesundheitsdaten, wie eine von Ihnen angegebene Schwerbehinderung, um die erforderliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden und Quellen, aus denen diese stammen:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses direkt erhalten (Quellen sind z. B. Ihre Bewerbungsunterlagen, das von Ihnen ausgefüllte Onlineformular unseres Bewerbermanagementtools, die mit Ihnen geführten Vorstellungsgespräche oder Leistungstests). In bestimmten Konstellationen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften personenbezogene Daten auch bei anderen Stellen erhoben. Zudem verarbeiten wir – soweit dies für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Presse, Internet, berufliches Netzwerk) zulässigerweise selbst gewinnen oder von sonstigen Dritten (z. B. Personalvermittler) berechtigt übermittelt werden.

Relevante personenbezogene Daten sind Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort), Kontaktdaten (wie private Anschrift, private Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Daten über die bisher erbrachten Leistungen (wie Zeugnisse, Beurteilungen) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten. Hierunter können auch persönliche Eindrücke, die Sie im Rahmen von Assessment Center hinterlassen, Daten im Zusammenhang mit der Auswertung und des Ergebnisses des Assessment Centers oder sonstiger Leistungstests, aber auch besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten), fallen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Innerhalb der Helaba Invest erhalten neben dem Personalbereich diejenigen Stellen (z. B. jeweilige Führungskräfte, Fachbereiche, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung) Ihre Daten, die diese zur Entscheidung über die Besetzung der vakanten Stelle brauchen.

Im Rahmen des Bewerbungsmanagements werden wir durch unseren Auftragsverarbeiter BITE GmbH unterstützt. Ihre Bewerberdaten werden zu diesem Zwecke verschlüsselt an die BITE GmbH übermittelt. Das gilt auch für Bewerbungen, die uns papierhaft oder per E-Mail erreichen. Die BITE GmbH verarbeitet die Daten ausschließlich in Deutschland. Die Weitergabe Ihrer Daten durch uns an weitere Auftragsverarbeiter erfolgt unter strikter Einhaltung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit sowie der Voraussetzungen der DSGVO und des BDSG.

Datenübermittlung in ein Drittland:

Wir übermitteln keine Daten in Drittländer.

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses: Wenn wir im Anschluss an das Bewerbungsverfahren ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründen, werden wir Ihre Daten in die Personalakte überführen. In diesem Fall informieren wir Sie mit gesonderten Datenschutzhinweisen über die Datenverarbeitung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses.

Bei Ablehnung Ihrer Bewerbung: Sollte kein Beschäftigungsverhältnis zwischen uns und Ihnen zustande kommen, endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage. In diesem Fall werden wir Ihre Daten spätestens sechs Monate nach Zugang der Absage löschen. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist oder zur Sicherung unserer Rechtsposition gegenüber Dritten notwendig ist. Profile, die über Personaldienstleister zur Verfügung gestellt werden, löschen wir spätestens zwölf Monate nach Zugang der Absage.

Speicherung aufgrund berechtigter Interessen: Unter Umständen werden wir Ihre Daten auch für die Dauer der gesetzlichen Verjährung gemäß den §§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufbewahren.

Betroffenenrechte:

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

Die für die Helaba Invest zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Tel.: +49 (06 11) 14 08-0
Fax: +49 (06 11) 14 08-90 09 01
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Hinweis, ob eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht.

Im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen zu schließen.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) im Einzelfall?

Wir nutzen keine automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung – einschließlich Profiling.

Bewerbende unter 16 Jahren

Bei Bewerbenden unter 16 Jahren kann eine datenschutzrechtliche Einwilligung der gesetzlichen Vertretenden notwendig sein.

Wissen entscheidet.

Happy Birthday Basisfonds

Happy birthday, HI-Basisfonds!

Zwei unserer HI-Basisfonds feierten jüngst ihren ersten Geburtstag. Wie im Namen beinhaltet, können diese Fonds als Basisinvestment für die Allokation in der Direktanlage oder in Spezialfonds dienen. Unter einem Basisinvestment verstehen wir Anlagestrategien, welche sich nahe am jeweiligen Anlageuniversum orientieren und durch die aktive Nutzung begrenzter Freiräume eine attraktive, nahe am Index liegende Performance erreichen sollen. Dies ist bislang auch gut gelungen, wie aus der unten aufgeführten Tabelle ersichtlich wird. Die HI-Basisfonds ermöglichen Anlegern somit einen effizienten, diversifizierten und performanceorientierten Zugang zu einem bestimmten Anlageuniversum. Alle HI-Basisfonds werden zudem im Rahmen der HI-ESG Investment-Policy verwaltet. Die HI-Basisfonds verfügen über zwei Anteilsklassen. Die I-Tranche steht externen institutionellen Investoren als Anlagevehikel zur Verfügung. Zum anderen nutzen wir die X-Tranche auch selbst im Rahmen unserer aktiv gemanagten Multi Asset-Fonds. Die Anlageklassen unterscheiden sich hinsichtlich Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung und Mindestanlagesumme.

Beschäftigungsentwicklung

Der Beschäftigungsboom in Zeiten des demografischen Wandels

Trotz aller wirtschaftlicher Herausforderungen ist die Beschäftigungsentwicklung in Europa sehr stabil und strebt derzeit fast jedes Quartal von einem Beschäftigungsrekord zum anderen. Insbesondere Europa sieht sich mit erheblichen demografischen Herausforderungen konfrontiert. Nur wenige junge Menschen drängen auf den Arbeitsmarkt, während gleichzeitig die Baby-Boomer in den Ruhestand gehen. Dies wirft entscheidende Fragen auf: Woher sollen die neuen Arbeitskräfte kommen? Welche Branchen können vom Beschäftigungszuwachs profitieren und welche werden darunter leiden?

reditrisikostandardansatz KSA CRR Eigenkapitalanforderung Eigenkapital

Auswirkungen der neuen CRR III auf Investmentfonds

Zum 1. Januar 2025 trat die überarbeitete Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) in Kraft, die bedeutende Änderungen in der Bewertung von Risikopositionen, insbesondere für Investmentfonds, mit sich bringt. Unser Beitrag gibt eine Übersicht über die zentralen Neuerungen und deren Implikationen für die Solvabilitätsanforderungen im Rahmen des Kreditrisikostandardansatzes (KSA). Das Kreditrisiko ist für den Großteil der Sparkassen das wichtigste Risiko.